Rechtsprechung
VG Ansbach, 07.07.2011 - AN 14 K 10.00126 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Geeignetheit einer Pflegeperson; Untersagung der Betreuung von Kindern in Tagespflege von wöchentlich unter 15 Stunden
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- VG Ansbach, 31.07.2008 - AN 14 K 07.02077
Eine unter der Bedingung der PKH-Bewilligung erhobenen Klage ist unwirksam
Auszug aus VG Ansbach, 07.07.2011 - AN 14 K 10.00126
Die hiergegen erhobene Klage wurde mit Urteil vom 31. Juli 2008 als unzulässig abgewiesen (AN 14 K 07.02077).Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird auf die vorgelegten Behördenakten der Beklagten sowie auf den Inhalt der Gerichtsakte in diesem Verfahren sowie im Verfahren AN 14 K 07.02077 Bezug genommen.
Im Gegensatz zum Prozesskostenhilfebeschluss im Verfahren AN 14 K 07.02077 im Hinblick auf die im Dezember 2006 beantragte Pflegeerlaubnis hat nunmehr die Beklagte die Jugendhilfeakten betreffend ... und ... dem Gericht vorgelegt.
- OVG Niedersachsen, 04.06.2010 - 4 PA 144/10
Eignung eines Klägers mit einer psychischen Behinderung zur Kindertagespflege
Auszug aus VG Ansbach, 07.07.2011 - AN 14 K 10.00126
Es gehört zu den erforderlichen charakterlichen Eigenschaften einer Pflegeperson, die diese befähigt, die in § 22 Abs. 2 und 3 SGB VIII normierten Ziele der Tagespflege erfüllen zu können, eine ausreichend psychische Belastbarkeit und Zuverlässigkeit, um in der Bewältigung auch unerwarteter Situationen flexibel reagieren zu können, sowie ausreichendes Verantwortungsbewusstsein und hinreichende emotionale Stabilität (OVG Nordrhein-Westfalen vom 2.9.2008, 12 B 1224/08; vgl. auch OVG Lüneburg vom 4.6.2010 - 4 PA 144/10). - OVG Nordrhein-Westfalen, 02.09.2008 - 12 B 1224/08
Erteilung einer vorläufigen Erlaubnis zur Kindertagespflege im Wege des …
Auszug aus VG Ansbach, 07.07.2011 - AN 14 K 10.00126
Es gehört zu den erforderlichen charakterlichen Eigenschaften einer Pflegeperson, die diese befähigt, die in § 22 Abs. 2 und 3 SGB VIII normierten Ziele der Tagespflege erfüllen zu können, eine ausreichend psychische Belastbarkeit und Zuverlässigkeit, um in der Bewältigung auch unerwarteter Situationen flexibel reagieren zu können, sowie ausreichendes Verantwortungsbewusstsein und hinreichende emotionale Stabilität (OVG Nordrhein-Westfalen vom 2.9.2008, 12 B 1224/08; vgl. auch OVG Lüneburg vom 4.6.2010 - 4 PA 144/10). - VG München, 29.04.2009 - M 18 K 09.668
Keine hinreichenden Gründe zur Ablehnung der begehrten Erlaubnis zur …
Auszug aus VG Ansbach, 07.07.2011 - AN 14 K 10.00126
Ob die in § 43 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 SGB VIII aufgezählten Einzelaspekte der Eignung gegeben sind, hängt maßgeblich davon ab, ob auf Grund deren das Wohl der der Tagespflegeperson anvertrauten Minderjährigen nicht mehr gewährleistet ist, wobei eine derartige Bewertung anhand konkret nachweisbarer Tatsachen zu begründen ist (VG München vom 29.4.2009 - M 18 K 09.668). - VGH Bayern, 07.12.2009 - 12 ZB 08.2624
Kinder- und Jugendhilfe- sowie Jugendförderungsrecht
Auszug aus VG Ansbach, 07.07.2011 - AN 14 K 10.00126
Ein Antrag auf Zulassung der Berufung wurde vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 7. Dezember 2009 abgelehnt (12 ZB 08.2624).